Urlaub und Abwesenheitszeiten vom Arbeitsplatz

Arbeitnehmer können aus vielen Gründen Zeit von der Arbeit frei nehmen, einschließlich:

Alle Arbeitnehmer mit Ausnahme von Aushilfskräften (casual) haben Anspruch auf bezahlten Urlaub und Krankheits- und Pflegeurlaub. 

Wenn Arbeitnehmer Zeit von der Arbeit frei nehmen, müssen ihnen die Mindestlohnsätze ausschließlich von Überstunden, Zuschlägen, Zulagen oder Sondervergütungen bezahlt werden.

Urlaubsgeld

Urlaubsgeld (auch bezahlter Jahresurlaub (annual leave) genannt) ermöglicht es Arbeitnehmern, während Abwesenheitszeiten vom Arbeitsplatz bezahlt zu werden.

Sehen Sie unser Kurzvideo über Jahresurlaub an.

Wie viel Urlaub steht Arbeitnehmern zu?

Vollzeit- und Teilzeitarbeitnehmer erhalten jedes Jahr 4 Wochen Jahresurlaub. Einige Arbeitnehmer erhalten auch zusätzlich einen Urlaubsgeldzuschlag (annual leave loading). 

Aushilfskräfte und Gelegenheitsarbeiter (casual) bekommen keinen bezahlten Urlaub, können jedoch ihren Arbeitgeber um unbezahlten Urlaub bitten.

Wann kann man Urlaub nehmen?

Arbeitnehmer sammeln ihren Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub ab dem ersten Arbeitstag an. Urlaub kann wie folgt genommen werden:

  • jederzeit während der ersten 12 Arbeitsmonate
  • ·über beliebige Zeitperioden, einschließlich Einzel- oder Teiltage.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen sich darüber einigen, wann der Urlaub genommen wird. Arbeitgeber können den Jahresurlaubsantrag von Arbeitnehmern nur verweigern, wenn eine solche Ablehnung gerechtfertigt ist.

In gewissen Fällen können Arbeitgeber ihre Arbeitnehmer auch anweisen, ihren Jahresurlaub zu bestimmten Zeiten zu nehmen.

Ende des Beschäftigungsverhältnisses

Am Ende des Beschäftigungsverhältnisses müssen Arbeitnehmer für aufgelaufenen, aber nicht in Anspruch genommenen Jahresurlaub bezahlt werden.

Der gezahlte Betrag muss auch den Jahresurlaubsgeldzuschlag (annual leave loading)  enthalten, wenn der/die Arbeitnehmer/in während seines/ihres Beschäftigungsverhältnisses Anspruch auf diesen Zuschlag gehabt hätte.

Was tut man als nächstes?

  • Benutzen Sie zur Berechnung Ihres Urlaubgeldes oder Krankheits- und Pflegeurlaubs unseren Urlaubsrechner (Leave Calculator)