Krankheits- und Pflegeurlaub

Arbeitnehmer können Krankheitsurlaub (sick leave) nehmen, wenn sie wegen Krankheit oder Verletzungen nicht zur Arbeit kommen können. Sie können auch Urlaub nehmen, um jemanden zu pflegen, der krank oder verletzt ist.

Krankheits- und Pflegeurlaub wird auch Sonderurlaub (personal leave) genannt.

Arbeitnehmer können Pflegeurlaub (carer’s leave) nehmen, um eine Person, mit der sie zusammenleben, oder eine/n Familienangehörige/n (z.B. Ehepartner, Partner, Eltern, Stiefeltern, Kinder, Geschwister, Großeltern) zu pflegen oder unterstützen. Die Person muss krank oder verletzt sein oder in einem unerwarteten Notfall Hilfe benötigen.

Arbeitnehmer sammeln ihren Anspruch auf Krankheits- und Pflegeurlaub ab dem ersten Arbeitstag an. Krankheits- und Pflegeurlaub kann jederzeit genommen werden, auch in den ersten 12 Arbeitsmonaten.

Arbeitgeber können von Arbeitnehmern verlangen, dass sie Nachweise über die Gründe ihres Urlaubs erbringen. Das bedeutet normalerweise ein ärztliches Attest oder eine eidesstattliche Erklärung (statutory declaration). 

Sehen Sie unser Kurzvideo über Krankheits- und Pflegeurlaub an.

 

Wie viel Urlaub steht Arbeitnehmern zu?

Vollzeit- und Teilzeitarbeitnehmer erhalten jedes Jahr bis zu 10 Tage Krankheits- und Pflegeurlaub. Die Anzahl der Urlaubstage hängt davon ab, wie viele Stunden normalerweise pro Woche gearbeitet werden. Jegliche Urlaubstage, die bis zum Ende eines Jahres nicht in Anspruch genommen wurden, werden auf das Folgejahr übertragen.

Aushilfskräfte und Gelegenheitsarbeiter (casual) bekommen jedes Mal 2 Tage unbezahlten Pflegeurlaub, wenn sie ihn benötigen.

Vollzeit- und Teilzeitarbeitnehmer können unbezahlten Pflegeurlaub nehmen, wenn sie ihren bezahlten Krankheits- und Pflegeurlaub aufgebraucht haben.

Ende des Beschäftigungsverhältnisses

Arbeitgeber müssen Arbeitnehmer am Ende des Beschäftigungsverhältnisses in der Regel nicht für Krankheits- und Pflegeurlaub bezahlen, den sie nicht Anspruch genommen haben.